AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Tennis und Squash Anlagen Dassbeck GmbH (Sportcenter Dassbeck) ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn Sportcenter Dassbeck das Mitglied auf die Änderungen hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen widerspricht. Sportcenter Dassbeck wird das Mitglied vor Beginn dieser Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbestandteil ist die aktuelle Fassung der Hausordnung.

2.     Haftung

Sportcenter Dassbeck schließt mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Mitgliedern mitgebrachten Wertgegenständen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit des Mitglieds, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Sportcenter Dassbeck, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist ferner eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sportcenter Dassbeck, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Minderjährigen ist der Zutritt zu den Trainingsräumen nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten gestattet oder bei Vorlage einer, von diesen unterschriebenen, Erlaubnis. Eltern haften für Ihre Kinder.

3.     Vertragsabschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
Sportcenter Dassbeck ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Sportcenter Dassbeck aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Sportcenter Dassbeck gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 18 entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

4.     Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Das Sportcenter Dassbeck speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Das Sportcenter Dassbeck ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit dem Sportcenter Dassbeck aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Sportcenter Dassbeck gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

5.     Mitgliedskarte

Das Mitglied erhält gegen eine Gebühr von 5,- €  im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine Mitgliedkarte, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Der Betrag wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen. Einen Verlust oder eine Beschädigung der Karte berechnet das Spotcenter Dassnbeck dem Mitglied mit 5,00 €.

Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.

6.     Besonderheiten für Jugendliche

Minderjährigen ist der Zutritt zu den Trainingsräumen nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten gestattet oder bei Vorlage einer, von diesen unterschriebenen, Erlaubnis. Eltern haften für Ihre Kinder.

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

7.     Hausordnung

Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich Sportcenter Dassbeck das Recht zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft vor.

8.     Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

9.     Änderung persönlicher Daten

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Sportcenter Dassbeck bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von dem Sportcenter Dassbeck (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Sportcenter Dassbeck unverzüglich mitzuteilen.

10.   Ermäßigung

Das Mitglied hat unaufgefordert die entsprechenden Nachweise mind. 4 Wochen vor Ablauf einzureichen. Sobald die Gründe für eine Ermäßigung entfallen wird der Tarif auf den jeweils gültigen regulären Tarif angepasst.

11.   Ruhezeiten

Ruhezeiten sind in Ausnahmefällen möglich: Bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt von mehr als zwei Monaten (Bescheinigung durch den Arbeitgeber), Erkrankung von mehr als einem Monat (Bescheinigung des Arztes), Wehr/Zivildienst oder Schwangerschaft. Es sind nur ganze Ruhemonate möglich. Der Antrag ist am Counter erhältlich und muss bei vorhersehbaren Ereignissen mindestens 7 Tage vor Beginn der Ruhezeit vorliegen. Rückwirkend kann keine Ruhezeit gewährt werden. Die Gebühr pro Ruhemonat beträgt 5,00 €. Bei nachgewiesener Schwangerschaft oder Einberufung zum Wehr/Zivildienst entfällt die Gebühr. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um die Zeit der ausgesetzten Monate.

Pro Kalenderjahr können nur 3 Monate in Anspruch genommen werden.

12.   Beitragserhöhung, Mehrwertsteuer-Anpassung

Nach der Erstlaufzeit kann der Mitgliedsbeitrag zum nächsten Monatsersten angehoben werden. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöht sich der Beitrag entsprechend.

13.   Getränkestation

Die Getränkestation kann von unseren Mitgliedern (wenn im Vertrag vereinbart) kostenlos genutzt werden. Es dürfen nur die bei uns im Center erhältlichen Getränkeflaschen befüllt werden. Die Flasche darf nicht von einer 2ten Person genutzt werden. Die 1.Flasche ist kostenlos, bei Verlust oder Beschädigung kann das Mitglied eine neue Flasche gegen eine Gebühr von 5,00 € erwerben.

14.   Racket

Die Mitgliedschaft für Tennis, Squash oder Badminton beinhaltet die Berechtigung des Mitgliedes, für die ausgewählte Racket Sportart pro Woche einen Termin für 60 Minuten maximal 2 Wochen im Voraus reservieren lassen zu können. Ohne Reservierung kann innerhalb der Öffnungszeiten so oft und so lange gespielt werden, wie Plätze frei sind. Die Mitglieder haben hierauf keinen Rechtsanspruch. Freie Stunden können im Center erfragt werden.

15.   Power Plate

Alle Power Plate Mitgliedschaften beinhalten die Betreuung durch eine Trainerin bzw. einen Trainer während der im Studio aushängenden Trainingsbetreuungszeiten. Die Nutzung der Power Plate außerhalb dieser Zeiten ist auf eigene Gefahr gestattet. Bei allen Power Plate Mitgliedschaften ist das Training auf der Power Plate auf 3 Einheiten pro Woche mit mindestens einem Tag Trainingspause begrenzt.

16.   Kurse

Die Mitgliedschaft im Kursbereich berechtigt das Mitglied an den Kursen mit Voranmeldung teilzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch, sollten die Kurse ausgebucht sein, es zu einer Kursverschiebung kommen oder z.B. wegen Krankheit eines Trainers ausfallen. Ein Eintrag in die Warteliste ist möglich. Die Kurse finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt.

17.   Sauna

Alle Mitgliedschaften beinhalten die Saunanutzung. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

18.   Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

Die Mitgliedschaft ist beiderseits mit 30-tägiger Frist zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Erfolgt keine schriftliche Kündigung verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt weiterhin 30 Tage zum Ende der Verlängerungszeit. Die Zahlungsverpflichtung des Mitglieds bleibt bis zu seinem Ausscheiden bestehen.

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an Tennis und Squash Anlagen Dassbeck GmbH, Gutenbergstr. 5, 28844 Weyhe, oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. buchhaltung@dassbeck-sportcenter.de) zu versenden.

19.   Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaft bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsungültig werden bleibt der übrige Vertragsinhalt hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

20.   Datenschutz

Sportcenter Dassbeck ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient. Sportcenter Dassbeck erhebt beim Betreten und Verlassen des Studios Namen und Mitgliedsnummer des Mitglieds sowie den Zeitpunkt des Zutritts bzw. des Verlassens. Diese Daten werden für die Dauer von 3 Monaten gespeichert. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zur Sicherheit seiner Mitglieder überwacht Fitness Fellows nach entsprechender Kenntlichmachung Teilbereiche des Studios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Weyhe, 20.10.2020